ASO St. Anton - häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was bietet die ASO St. Anton?
- Große Vielfalt an Therapieangeboten direkt an der Schule (Ergo- und Physiotherapie, Reit- und Musiktherapie, Sehförderung)
- Möglichkeit einer Unterbringung im Caritas Dorf St. Anton
- individuelle Betreuung
- kleinste Gruppen (4 - 7 SchülerInnen)
- Vorbereitung auf das Berufsleben (Kooperation mit Landwirtschaftsschule Bruck, BO-Tage, Jugendcoaching)
- sehr gute Ausstattung (Hallenbad, Therapieräume, Sport- und Spielplatz, Schulgarten, Langlauf- und Schneeschuhausrüstung)
- GTS (Ganztagesschule; “Nachmittagsbetreuung”)
- zusätzliches Pädagogisches Personal zur Unterstützung der LehrerInnen: Pädagogische Assistentin, Beratungslehrerin, Betreuerinnen für pflegerische Tätigkeiten (Volkshilfe)
Welche Kinder können die ASO St. Anton besuchen?
- Kinder mit Lernschwierigkeiten (Lehrplan Förderschwerpunkt Lernen; Lehrplan Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung)
- Kinder mit Sondererziehungsbedarf
- Kinder mit schwierigem sozialen Umfeld
- Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Lehrplanzusatz Förderbereich Emotional-Soziale Entwicklung)
Muss man Schulgeld bezahlen?
Nein. St. Anton ist eine öffentliche Schule. Für den Besuch der GTS ist eine Betreuungs- und ein Essensbeitrag zu zahlen (Förderungen sind möglich)!
Welche Möglichkeiten gibt es für die Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der Schule?
Den Voraussetzungen entsprechend können die SchülerInnen verschiedene Einrichtungen besuchen (Lebenshilfe, Tagesstrukturen der Caritas, anderskompetent Oberrain, Ausbildungsfit, ProVinzenz, Konradinum, Stellen am freien Arbeitsmarkt, Teilqualifikation (TQ), (verlängerte) Lehre, ...) und dort eine Qualifikation bzw. Ausbildung erhalten.
Können die Schülerinnen und Schüler in eine Volks- oder Mittelschule bzw. Polytechnische Schule wechseln?
Bei entsprechender Leistungssteigerung und bei Wunsch nach Integration besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Wechsels in diese Schultypen.
Bis zu welchem Alter können die Schülerinnen und Schüler in der ASO St. Anton verbleiben?
Das Schuljahr, in welches der 18. Geburtstag fällt, ist das letztmöglich zu besuchende Schuljahr. Dann absolviert der/die SchülerIn das 12. Schulbesuchsjahr und befindet sich noch in der Ausbildungspflicht!
Müssen die Schülerinnen und Schüler im Dorf untergebracht werden oder können sie täglich als Fahrschülerinnen und Fahrschüler zur Schule kommen? Gibt es Fahrmöglichkeiten vom Heimat- zum Schulort?
Die Unterbringung in einer Wohngruppe im Dorf St. Anton ist ein zusätzliches Angebot und nicht verpflichtend. Für externe SchülerInnen besteht die Möglichkeit eines Schulbus- bzw. Taxitransfers.
Werden in St. Anton nur Schülerinnen und Schüler aus der unmittelbaren Umgebung aufgenommen?
Nein. Wir betreuen SchülerInnen aus dem ganzen Bundesland Salzburg (Schulsprengel).